AGB
Gastaufnahmevertrag
Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer
Ohne anders lautende schriftliche Abmachungist der Zimmerbezug (Check in time) nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich;hat die Zimmerrückgabe (Check out time) bis 12.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.Nach 18.00 Uhr anreisende Gäste müssen die Ankunftszeit vorzeitig melden.
Annullationsmodalitäten
Bei ganzer oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages gelten folgende Regelungen:
Schadenersatzpflicht des Gastes
Entsteht dem Hotel durch die nicht vertragsgerechte Beanspruchung der Zimmer ( zu späte Annullation, no-show, verspätete Ankunft, vorzeitige Abreise ) ein Schaden, hat der Gast aufgrund allgemeiner Vertragsregeln (OR 97ff) sowie der Regeln des Mietrechts bei vorzeitiger Rückgabe der Sache (OR 264) dafür aufzukommen. Der Schaden , für den der Gast verantwortlich ist, wird wie folgt berechnet: bei Annulation bis 3 Wochen vor dem Anreisetag: 20% des vereinbarten Total-Betrages, bei Annulation bis 1 Woche vor dem Anreisetag: 50% des vereinbarten Total-Betrages, bei Annulation kürzer als 1 Woche vor dem Anreisetag: 100% des vereinbarten Total-Betrages.(Auf jeden Fall den verursachten Schaden!).
Bei den Ferienwohnungen ist es wie folgt geregelt: bei Annulation bis 3 Wochen vor dem Anreisetag: den Anzahlungsbetrag, bei Annulation kürzer als 3 Wochen 100% des vereinbarten Total-Betrages.
Schadenersatzpflicht des Hotels
Werden bestellte und zugesicherte Hotelzimmer nicht zur Verfügung gestellt, so hat der Gast, soweit ein entsprechender Schaden nachgewiesen wird, Anspruch auf die folgenden Leistungen:Allfällige Preisdifferenz einer angemessenen ErsatzunterkunftKosten für den Transport zur ErsatzunterkunftSubjektive Unzufriedenheit des Gastes mit einer Unterkunft ist nicht vom Hotel zu verantworten, sofern die vereinbarten Leistungen erbracht werden.
Schäden
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für Schäden und Verluste, ohne dass das Hotel ein Verschulden nachweisen muss. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand ist in jedem Fall Wimmis/BE/CH.